GEWERBEFLÄCHEN

Sie suchen neue Flächen für Ihr Unternehmen?

In Bad Soden-Salmünster finden Sie beste Voraussetzungen und attraktive Grundstücke für gewerbliche Nutzung.

Wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Michael Salomon
Tel. 06056 / 733 - 48
Mail: m.salomon(at)badsoden-salmuenster.de

Förderprogramm Gewerbeansiedlungen in Bad Soden-Salmünster

1.

Bad Soden-Salmünster ist ein attraktiver Unternehmens- und Gewerbestandort im Rhein-Main-Gebiet. Im Stadtgebiet sind zahlreiche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in überwiegend mittelständischen Unternehmen vorhanden, wovon ein überdurchschnittlicher Anteil hoch qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse sind. Durch das sehr gute Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen sowie das umfangreiche Schulangebot ist es berufstätigen Eltern leicht möglich, Beruf und Familie zu vereinbaren. Das Mittelzentrum Bad Soden-Salmünster verfügt über eine moderne Infrastruktur zahlreiche bereits ansässige Gewerbebetriebe und im Stadtteil Bad Soden über die vielfältigen Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen einer innovativen Kurstadt. Die überdurchschnittlich hohe Wohn- und Lebensqualität schafft alle Voraussetzungen für ein motivierendes Arbeitsumfeld und die Kombination aus freien Gewerbeflächen und Wohnbauflächen im Stadtgebiet laden zum Wohnen und Arbeiten ein.

Die Stadt Bad Soden-Salmünster verfügt über attraktive Flächen in mehreren Gewerbegebieten. Die Gewerbegebiete sind generell infrastrukturell modern ausgestattet und verfügen über eine optimale Verkehrsanbindung an das Bundesautobahnnetz sowie eine gute Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn.

Die Stadt Bad Soden-Salmünster begrüßt grundsätzlich die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Stadtgebiet und unterstützt diese. Das unternehmensfreundliche Klima in der Stadt sowie die kunden- und bürgerorientierte Verwaltung mit schnellen Entscheidungsstrukturen unterstützen und fördern interessierte Unternehmen und Gewerbebetriebe bei ihrem Ansiedlungsvorhaben.


2.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster unterstützt die Ansiedlung von Unternehmen. Zu diesem Zweck werden die nachfolgenden Ansiedlungsgrundsätze bzw. Ansiedlungsfördermaßnahmen festgelegt, die Unternehmen angeboten werden.

2.1

Mit der Vergabe von Gewerbegrundstücken sollen solche Unternehmen gefördert werden, welche dauerhafte gewerbliche bzw. sonstige Nutzungskonzepte verfolgen.

2.2

Dem ansiedlungswilligen Unternehmen steht innerhalb der Stadtverwaltung ein Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser koordiniert im Sinne einer „One-stop-agency“ verwaltungsintern das Ansiedlungsvorhaben und stellt kurze Entscheidungswege sicher.

2.3

Die Stadt Bad Soden-Salmünster unterstützt ansiedlungswillige Unternehmen bei der Akquise von Fördermitteln.

2.4

Die Stadtverordnetenversammlung ist bei der Grundstücksbereitstellung für attraktive Angebote, welche auf mittel- oder langfristige Erfolgsbeteiligungen abstellen sowie für sonstige Finanzierungsmodelle offen.

2.5

Unabhängig von 2.4 werden Abschläge auf Grundstückspreise unter Beachtung der jeweils gültigen Vorgaben des Europarechts von bis zu 40 Prozent (maximal 200.000 €) gewährt. Die Abschläge ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
a) Hohe Anzahl von Arbeitsplätzen      10 %
b) Hoher Anteil an hoch qualifizierten Arbeitsplätzen  10 %
c) Hohe Anzahl an Ausbildungsplätze    10 %
d) Hoher Innovationsgrad      10 %
e) Hohe Investitionskosten      10 %
f) Existenzgründungen (Unternehmen nicht älter als 3 Jahre) 10 %
g) Umsiedlung örtlicher Unternehmen aus Ortslagen
in Gewerbegebiete       10 %


3.

Die begünstigte Vergabe setzt voraus, dass der Erwerber sich verpflichtet die nachstehenden Vorgaben zu beachten:

a) Baubeginn spätestens 1 Jahr nach Abschluss des notariellen Vertrages, Fertigstellung nach spätestens 3 Jahren.

b) Grundlage des Vertrages für die Verkäufe in Gewerbegebieten ist die Bebauung des Vertragsgrundbesitzes mit einem Gewerbebetrieb nebst maximal einer Betreiberwohnung. Es ist grundsätzlich nicht Wille des Verkäufers, dass auf dem Vertragsgrundbesitz Wohnungen geschaffen werden. Die Integration einer Wohnung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in den Gewerbebetrieb ist ausnahmsweise möglich.


4.

Über die Vergabe der Grundstücke entscheidet bis zu einem Grundstückswert von 200.000 Euro der Haupt- und Finanzausschuss. Vergaben, welche diesen Wert überschreiten, werden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Rechtsansprüche aus diesem Förderprogramm werden ausgeschlossen.

 

Förderprogramm Gewerbeansiedlungen in Bad Soden-Salmünster zum herunterladen